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| aktualisiert am 22.02.2012

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
  (09.12.2011)

BCI: Geschädigte Anleger der Business Capital Investors Corp (BCI) können DVS-Arbeitsgemeinschaft beitreten

Erfurt, 9. Dezember 2011. Geschädigte Anleger der Business Capital Investors Corporation (BCI) können einer DVS-Arbeitsgemeinschaft „BCI“ beitreten. Darauf hat Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. hingewiesen. Rund 4.000 Anleger sollen durch das Unternehmen um über 100 Millionen Euro geschädigt worden sein. Drei Verantwortliche wurden verhaftet und sitzen in Untersuchungshaft. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat eine Hotline für Geschädigte eingerichtet.

„Wir können den BCI-Anlegern nur raten, sich umgehend einen fachmännischen Rat einzuholen, und ihre Unterlagen prüfen zu lassen “, betont die DVS-Geschäftsführerin. Die Chancen, zumindest einen Teil des Geldes zurück zu erhalten, seien vorhanden. Auch der DVS hat eine Hotline für die geschädigten BCI-Anleger  unter Telefon 03641 35 35 04 eingerichtet.

Brisant: Von dem Skandal um das mutmaßliche Schneeballsystem soll auch der Onlinebroker Cortal Consors betroffen sein. Das berichtet zumindest das Anlegermagazin „Börse online“ in seiner aktuellen Ausgabe. Selbständige Berater sollen im Namen des ehemaligen Vermögensbereichs von Cortal Consors Select Beteiligungen an der BCI angeboten haben. Cortal Consors habe sich allerdings schon 2009, nachdem die Vorgänge bekannt wurden, von den Beratern getrennt und die Aufsichts- und Ermittlungsbehörden informiert haben.

Die Aufnahme in die DVS-Arbeitsgemeinschaft „BCI“ kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen erfahrenen DVS-Vertrauensanwalt.

 

Hier können Sie sich direkt den Mitgliedsantrag für die DVS-Arbeitsgemeinschaft "BCI" herunterladen.  

 

Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auch unserer Rubrik "Mitglied werden".

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