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| aktualisiert am 03.09.2010

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
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  (29.04.2010)

Prokon Genussrechte: Nicht auf jede Werbung hereinfallen!

„Nur eine Investition in Sachwerte bietet Ihnen einen wirksamen Vermögensschutz“ verspricht der Prokon-Prospekt. Schöner Vermögensschutz Denn: Die Anleger werden durch den Kauf von Genussrechten nicht Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten, sondern erwerben lediglich eine „stille Beteiligung“. Das heißt, sie haben kein Mitspracherecht an den unternehmerischen Entscheidungen und gehen damit erhebliche Risiken ein bis hin zum Totalverlust.

Wie in zig anderen Fällen ist immer wieder Vorsicht angeraten bei zahlreichen Werbeversprechen und eine genaue Überprüfung der Angebote durch externe Fachleute.

Erfurt (29. April 2010). Viel Wind macht derzeit der Prokon-Konzern mit Sitz in Itzehohe: Per Postwurfsendung in bundesdeutsche Haushalte wirbt der Planer, Finanzierer und Betreiber von Windenergieanlagen für seine Genussrechte als eine sichere Geldanlage. Stiftung Warentest bewertet dieses Investment in der aktuellen Ausgabe „Finanztest“ jedoch als hochriskant, da im Werbeprospekt nicht auf die Risiken hingewiesen und zudem mit Falschaussagen über die Zinsentwicklung gelockt wird. 

„Nur eine Investition in Sachwerte bietet Ihnen einen wirksamen Vermögensschutz“ verspricht der Prokon-Prospekt. Schöner Vermögensschutz Denn: Die Anleger werden durch den Kauf von Genussrechten nicht Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten, sondern erwerben lediglich eine „stille Beteiligung“. Das heißt, sie haben kein Mitspracherecht an den unternehmerischen Entscheidungen und gehen damit erhebliche Risiken ein bis hin zum Totalverlust.

Wie in zig anderen Fällen ist immer wieder Vorsicht angeraten bei zahlreichen Werbeversprechen und eine genaue Überprüfung der Angebote durch externe Fachleute.

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