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Erfurt (30. Juni 2010). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag (29. Juni 2010) in einem Schadenersatzprozess gegen die Badenia Bausparkasse wegen einer "Schrottimmobilie" der Wohnungskäuferin Recht gegen. Der für Bankrecht zustädige Senat des BGH bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, das eine "arglisige Täuschung" der Käuferin über die Höhe der Vertriebsprovision für den Vermittler gesehen hatte. Die Vermittlungsprovision hatte mindestens 15 Prozent betragen. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BGH zu dem Urteil.
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