|
Erfurt, 3. August 2010. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Finanzberatern, die geschlossene Fonds verkaufen, erneut verschärft. Anleger müssen die Risiken einer Beteiligung nicht kennen, nur weil sie das Verkaufsprospekt erhalten oder gar gelesen haben. Entscheidend ist, was der Berater im Verkaufsgespräch gesagt hat und nicht, was im Prospekt steht. Lesen Sie hier dazu einen Artikel der Financial Times Deutschland vom 2.8.2010.
|