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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt in einer neuen Broschüre „Geldanlage – Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen“ vor dubiosen Anlage-Anbietern. Die Broschüre kann von der BaFin-Website (www.bafin.de) herunter geladen werden. Aufgezeigt werden beispielsweise die Hintergründe von Schneeballsystemen oder undurchsichtige Inhaber- und Orderschuldverschreibungen. In ihrem Jahresbericht 2007 geht die Behörde insbesondere auf Verstöße beim Angebot von Wertpapieren und Vermögensanlagen im Internet ein. So stellte die BaFin bei der „Internet Surf Week“ im Herbst 2007 in insgesamt 110 Fällen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben fest. Den größten Anteil dabei machten öffentliche Angebote ohne Wertpapierprospekt oder Verkaufsprospekt (90 Fälle) aus. Die Bundesanstalt nahm daraufhin Kontakt zu den Anbietern auf und sorgte für die Einstellung des öffentlichen Angebots. Bei den restlichen 20 Fällen ging es um irreguläre Werbung. Schließlich geht die Behörde auch auf den Wildwuchs ungebetener Anrufe („Cold Calls“) ein. Sie hat eine solche „Kaltakquise“ bereits 1999 Wertpapierdienstleistungsunternehmen untersagt, da es sich dabei um eine „unzumutbare Beeinträchtigung der Privatsphäre und der Entscheidungsfreiheit des Anlegers“ handele. Inzwischen freilich schrecken offenbar selbst Banken vor der Kaltakquise nicht mehr zurück. Nachdem im Januar gegen ein Kreditinstitut bereits ein Bußgeld verhängt werden musste, hat die BaFin angekündigt, die Geschäftsanbahnungspraktiken der Kreditinstitute künftig noch genauer unter die Lupe zu nehmen. 11/06/08
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