Sieben Fragen an den DVS |
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1. Was versteht der DVS unter privatem Verbraucherschutz? Wir sehen uns in diesem speziellen Segment des Verbraucherschutzes nicht als Konkurrenzangebot zu den öffentlich geförderten Verbraucher-zentralen, sondern vielmehr als eine sinnvolle Ergänzung in bestimmten ausgewählten Bereichen. Vor allem verstehen wir unter diesem so verstandenen Verbraucherschutz im engeren Sinne die für den Endverbraucher organisatorisch effizient gehaltene, gebündelte Durchsetzung von Einzelinteressen durch versierte, erfahrene und nach unserer Auffassung hoch qualifizierte Rechtsanwälte. Wir vertreten die Auffassung, dass eine Kooperation sowohl mit anderen privaten als auch mit öffentlich geförderten Verbraucherschutzverbänden und Vereinen sinnvoll und im Interesse der Verbraucher auch notwendig ist. Der DVS bietet die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die in einer gleichen oder ähnlichen Richtung wie der DVS arbeiten, auch aktiv an. Vereine und Verbände können von dem Know-how des DVS und der ihn vertretenden Anwälte profitieren, weil sie auf diesem Wege in Angebotsstrategien eingebunden werden können, die für sie alleine wirtschaftlich nicht oder jedenfalls nicht über einen längeren Zeitraum tragbar wären.
2. Wie ist der DVS organisiert? Der DVS hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Für den DVS sind derzeit insgesamt sieben Mitarbeiter tätig. Gesetzlicher Vorstand des DVS ist Frau Uta Jung, Geschäftsführerin ist Claudia Lunderstedt-Georgi. Der Vorstand des DVS wird jeweils für fünf Jahre gewählt. Wählbar sind ordentliche Mitglieder des DVS. Ordentliches DVS-Mitglied kann jede natürliche Person auf schriftlichen Antrag werden. Außerordentliches / kostenfreies DVS-Mitglied wird satzungsgemäß jede natürliche Person, die eine Verbraucheranfrage an den DVS richtet, oder die einen entsprechenden Aufnahmeantrag an den DVS stellt. Arbeitsgemeinschaften Der DVS gründet satzungsgemäß unter anderem Arbeitsgemeinschaften geschädigter Kapitalanleger oder anderer Geschädigter in Massenschadenfällen. Rechtsanwälte die Mandatsverbindungen zu derartig Geschädigten haben oder bekommen möchten, bietet der DVS eine Zusammenarbeit an, wenn diese Rechtsanwälte auch ansonsten hinsichtlich ihrer Ausbildung, ihrer Fortbildungsqualifikation und ihrer nachgewiesenen Erfahrungen und Erfolge, die hohen Ansprüche, die der DVS an sie stellt, erfüllen. Aufgabe des DVS ist es - im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit den für den DVS tätigen Vereinsanwälten - verschiedene Logistik- und Organisationsleistungen zu erbringen, damit die Arbeitsgemeinschaften Geschädigter sinnvoll und effizient vertreten werden können. Die Gebühren, die für den Beitritt zu den Arbeitsgemeinschaften erhoben werden, verwendet der DVS in diesem Zusammenhang unter anderem für Gutachterkosten und für die Kosten für die Beauftragung von Wirtschaftsdetekteien, welche von den Geschädigten - ließen sie sich einzeln, d. h. durch Einzelanwälte vertreten - in der Regel wegen deren Höhe nicht aufgebracht werden könnten. Aufgabe der Rechtsanwälte ist es, im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem DVS nach jeweils schriftlicher Einzelvereinbarung, die jeweilige Interessengemeinschaft fachlich zu leiten.
3. Welche Qualifikationen stellt der DVS an Rechtsanwälte, die für den DVS als Verinsanwalt tätig sind? Mandate, die aus DVS-Mitgliedschaften entstehen, vergibt der DVS an seine Vereinsanwälte zur weiteren Bearbeitung. Der DVS selbst erbringt keine Rechtsberatungsdienstleistungen. Vergabekriterien an die Rechtsanwälte sind unter anderem die örtliche Nähe des DVS-Mitgliedes zum DVS-Vereinsanwalt und andererseits die aktive Mitarbeit des DVS-Anwaltes an dem jeweiligen Projekt in der jeweiligen Anlegergemeinschaft. Der DVS ist bestrebt, sich hinsichtlich der Beratungskompetenz und Qualität seiner Vereinsanwälte deutlich abzuheben und diese hervorragende Beratungskompetenz werbend in den Vordergrund zu stellen. Deshalb verpflichtet sich der DVS-Partner gegenüber dem DVS-Vorstand dreimal jährlich an Fortbildungen teilzunehmen und diese gegenüber dem DVS-Vorstand unaufgefordert bis spätestens zum 15.01. des Folgejahres schriftlich nachzuweisen.
4. Wie transparent ist der DVS? Alle vom DVS im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften verwendeten Adressen und Daten von geschädigten Verbrauchern stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen oder von DVS-Mitgliedern und werden darüber hinaus nicht unter Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erhoben oder verwendet.
5. Wer steht hinter dem DVS? Hinter dem DVS stehen viele engagierte Mitglieder und Verbraucher, die sich aktiv für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes einsetzen. Daneben stehen hinter dem DVS aber auch viele Partner, Rechtsanwälte und Vereine, die für den DVS arbeiten oder mit dem DVS zusammenarbeiten. 6. Welche anderen privaten Verbraucherschutzverbände gibt es in Deutschland? Bund der Kapitalanleger (BdK) An erster Stelle möchten wir den Bund der Kapitalanleger (BdK) nennen. Der Bund der Kapitalanleger e.V. ist 1992 in Dresden gegründet worden, um den Mitbürgern in den neuen Bundesländern mehr Unterstützung im Bereich des Verbraucherschutzes und aktive Hilfestellung im Schadensfall zu geben. Der BdK betreut auch Mitglieder in anderen EU-Ländern und in Übersee. Initiator des Bundes der Kapitalanleger ist Medart Fuchsgruber. Herr Fuchsgruber ist neben seiner Tätigkeit im Vorstand des BdK Geschäftsführer der Wirtschaftsdetektei Fuchsgruber. Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ) Der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ) ist von Horst Roosen gegründet worden und seit mehreren Jahren erfolgreich tätig. Er hat mehrere öffentliche und verdeckte Angriffe von Rechtsanwaltskammern, Mitbewerbern und der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, sowie durch Medienberichterstattungen gut überstanden und seine Stellung im Markt behauptet und ausgebaut. Wie der BdK und der DVS arbeitet auch der BSZ mit externen Rechtsanwälten zusammen. Der Deutsche Anlegerschutzbund (DASB) Der Deutsche Anlegerschutzbund (DASB) wurde im Jahr 2000 von dem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Klaus Nieding in Frankfurt gegründet und ins Leben gerufen. Die Kanzlei, welcher Herr Nieding als Vorstand vorsteht, ist in dem JUVE-Handbuch eingetragen und aus diesem Grunde uneingeschränkt empfehlenswert.
7. Wie verwendet der DVS die Beiträge von den Mitgliedern seiner Interessengemeinschaften und seine sonstigen Einnahmen? Der DVS lässt derzeit durch einen Steuerberater prüfen, ob es möglich ist, erwirtschaftete Überschüsse in eine unselbstständige „DVS-Sozialstiftung" zu überführen. Der DVS lässt in diesem Zusammenhang prüfen, ob es möglich ist, geschädigte Kapitalanleger und andere sozial benachteiligte Personengruppen zu unterstützen. Der Vorstand des DVS übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhält vom DVS keine Bezüge. |