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Erfurt/Neubeuern, 21. September 2009. Ab ins Gefängnis. So könnte man die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über eine Revision der ehemaligen Akzenta-Chefs am besten beschreiben. Denn der BGH hat den Antrag der Ex-Vorstände der Akzenta AG auf Neuverhandlung als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist das Urteil der Landgerichts München II vom August 2008 rechtskräftig und die Verurteilten dürfen sich schon mal auf ihren Gefängnisaufenthalt vorbereiten. Damit wird zumindest strafrechtlich ein Schlussstrich unter einen Betrug gezogen, bei dem mehr als 21.000 Anleger um rund 68,5 Millionen Euro geschädigt wurden. Denn das eingenommene Kapital floss, so stellte das Landgericht München bereits im vergangenen Jahr fest, überwiegend in die Taschen der verantwortlichen Akzenta-Vorstände. Die Quittung: Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs erhielten zwei Angeklagte jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, ein weiterer Beteiligter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ein vierter Angeklagter erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
„Wir empfehlen den geschädigten Akzenta-Opfern, unbedingt die rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, ob noch Chancen bestehen, dass sie ihr Geld zurückbekommen können“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. Zahlreiche Geschädigte hatten sich bereits in der Vergangenheit an den Deutschen Verbraucherschutzring gewandt. „Wir haben deshalb eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die den Anlegern eine kostengünstige Prüfung ihrer Akzenta-Anlage durch DVS-Vertrauensanwälte bietet“, weist Lunderstedt-Georgi hin.
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