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Erfurt, 6. Juli 2011. Unter der Überschrift "Fiskus rudert im Streit mit Filmfondsanlegern zurück" berichtet das Handeslblatt in seiner Ausgabe vom Montag (4. Juli 2011) darüber, dass die Finanzverwaltung keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Finanzgerichts München vom 8. April (AZ: 1 K 3669/09) einlegen wird. Filmfondsanleger bleibt nun wenigstens ein Teil der ursprünglichen Steuervorteile erhalten. "Wir raten allen Anlegern von Filmfonds, sich unbedingt fachlichen Rat einzuholen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Der DVS hat eine Arbeitsgruppe für geschädigte Filmfondsanleger eingerichtet. Lesen Sie hier den Artikel aus dem Handelsblatt
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