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| aktualisiert am 16.05.2012

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
  (21.07.2011)

Phoenix Kapitaldienst: Keine Einigung über EdW-Sonderzahlung

Erfurt, 21. Juli 2011. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) gegen die Sonderzahlungsbescheide für das Jahr 2010 abgelehnt. Der Streit zieht sich weiter in die Länge. Der Verband will Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit 2010 erst 2012 erwartet.

In der Urteilsbegründung weist das Berliner Verwaltungsgericht darauf hin, dass die Frage, ob Phoenix Kapitaldienst überhaupt ein Entschädigungsfall sei, erst noch zivilrechtlich geklärt werden müsse. 

Aufgrund der Pleite – ein im Jahr 2005 geplatztes Schneeballsystem – der Phoenix Kapitaldienst  muss die EdW die Entschädigungsansprüche von rund 30.000 betroffenen Anlegern in dreistelliger Millionenhöhe bedienen. Da die Kapitalausstattung der Entschädigungseinrichtung, der rund 800 Pflichtmitglieder angehören, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, hat die EdW bereits Kredite aus dem Haushaltsausschuss des Bundestages in Anspruch genommen. 

Gegen die darüber hinaus verhängten Sonderzahlungsbescheide und deren Berechnungsmethode wehrt sich der VuV seit Jahren.

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