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Erfurt/München (14. April 2010). Nach zwei Jahren Hauptverhandlung hat das Landgericht München am 31. März 2010 die vier ehemaligen Vorstände der insolventen Falk Capital AG zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt: Die für die Pleite der Falk-Immobilienfonds Verantwortlichen Helmut W. Falk (zugleich Namensgeber der Fonds) und Thomas Engels zu jeweils drei Jahren und sechs Monten Haft, Thomas Suk zu drei Jahren und drei Monaten Haft, Thilo Köhler zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Damit sei der bis dato größte Skandal in der Geschichte der geschlossenen Fonds größtenteils abgeschlossen, schreibt „Fonds online“. Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Untreue zum Nachteil der Falk Capital AG sei somit beendet, ergänzt das Fachmagazin „Stiftung Warentest“. Zwei weitere Verfahren stünden für das Betrüger-Quartett aber noch aus, meldet „Fonds online“: So müssten sich die Angeklagten am 13. April auch wegen Betruges und Untreue zum Nachteil von Falk-Zinsanlagenfonds und von Kommanditisten des Falk-Fonds 77 verantworten, meldet „Fonds online“. Dagegen hält „kapital-markt intern“ (k-mi) einen sogenannten Abtrennungsbeschluss des Gerichts vom 24. März 2010: Der besagt, dass die Verfahren zu den Tatkomplexen I (Vorwurf des Betrugs) und III (Vorwurf der Untreue) voneinander getrennt werden. Der weitere Verlauf werde sich aus der Sitzung ergeben, teilte das Gericht auf k-mi-Anfrage mit. Befürchtet wird seitens vieler Anleger, dass die Betrugsvorwürfe zu Lasen der Anleger durch einen sogenannten Deal fallen gelasen werden. Dies wäre ein falsches Signal, so Lunderstedt-Gerogi. „Allerdings steht für mich fest, dass ein solcher Deal keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Ansprüche der Anleger hat.“ „Es bleibt also spannend, wie sich die Entscheidung des Landgerichts im Falk-Fall auf die Anleger und den Vertrieb auswirken wird“, ist Claudia Lunderstedt-Georgi überzeugt und begrüßt ausdrücklich das Urteil vom 31. März 2010. Dazu erläutert die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. nochmals die Hintergründe: Die Falk-Gruppe aus München hatte zwischen 1995 und 2004 insgesamt 80 geschlossene Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von 3,2 Milliarden Euro aufgelegt und über die Jahre tausende Anleger mit attraktiven Renditen geködert. Als die Fonds ins Wanken gerieten, entwickelten die Initiatoren den Falk-Zinsfonds zur Vergabe von Darlehen an die Falk-Immobilienfonds. Doch diese Hintertür, durch die man an Gelder zum Aufstocken des Immobilienbestandes herankommen wollte, schlug zu. Auf dem „normalen“ Finanzmarkt war die Falk-Gruppe längst angeschlagen, erhielt keine Bankkredite mehr. Den Anlegern wurde das Investment als Festgeld mit acht Prozent Zinsen für ein Jahr unterbreitet. Noch in den Jahren 2003 und 2004 beteiligten sich rund 3.000 Anleger am Falk-Zinsfonds mit rund 60 Millionen Euro. Sie wussten nichts von der bereits absehbaren Pleite der Falk-Gruppe, die 2005 auch eintrat. Die anhaltende Immobilienflaute, hohe Mietgarantieverpflichtungen und das schleppende Neugeschäft führten zu einer Liquidationskrise. Nachdem sich auch mehrere Banken aus den Immobilienfonds zurückgezogen hatten, brachen die Falk-Fonds ganz ein. „Unsere DVS-Vertrauensanwälte bereiten derzeit weitere Klagen im Zivilprozessverfahren vor“, erklärte Claudia Lunderstedt-Georgi.
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