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Erfurt/München, 28. November 2011. Bereits Anfang November hat die GRE Global Real Estate AG (München) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München gestellt. Seit Jahren gab es immer wieder negative Schlagzeilen über das Unternehmen. Die GRE hatte Kleinanlegern atypische stille Beteiligungen für Immobilien und Projektentwicklungen verkauft. Den Anlegern drohen nun erhebliche Verluste ihrer Investition. Der DVS Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt/Jena) hat eine Arbeitsgruppe für die geschädigten Anleger gegründet. Vor dem Unternehmen und seinen Angeboten haben zahlreiche Medien immer wieder gewarnt. „Solche Angebote sollten am Markt verboten werden!“, titelte dann auch das Fondstelegramm. „Atypische stille Beteiligungen sind grundsätzlich mit einem Risiko verbunden und vor allem nicht als Altersvorsorge-Produkte geeignet“, betont Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS. „Die GRE-Anleger sollten sich nun schnell um ihre Beteiligung kümmern und u. a. die Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden“, so die DVS-Geschäftsführerin. Grund für den Insolvenzantrag der GRE sind angeblich die Schadenersatzforderungen aus den verlorenen zahlreichen Gerichtsverfahren. Gegenüber der Passauer Neuen Presse gab GRE-Vorstandsvorsitzender Frank Andre Audilet an, dass die Insolvenz ein Schutz vor Anwälten sei, die die Gesellschaft verklagten. „Wir fühlen uns verpflichtet, das Vermögen der Gesellschaft zu schützen“, sagte Audilet. „Eine seltsamere Begründung für einen Insolvenzantrag habe ich noch nie gehört“, kommentiert Claudia Lunderstedt-Georgi diese Aussage. Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Kapitalanleger eine Arbeitsgemeinschaft „GRE“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich diser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
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