Hintergrundinformationen über die Kaupthing Bank |
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Kaupthing Bank. Die Kaupthing Bank wurde 1982 als kleine Agentur für Finanzberatung und Wertpapiervermittlung in Reykjavik/Island gegründet. Nach Aufhebung der Beschränkung des isländischen Finanzmarktes konnte sich die Kaupthing Bank entwickeln. Seit Mitte der neunziger Jahre vermittelte sie Wertpapiere und war in der Vermögensverwaltung tätig. 1997 wurde sie als Investmentbank zugelassen und im Januar 2002 erhielt sie die Zulassung zur Geschäftsbank. Die Bank entwickelte sich zur größten isländischen Bank und gründete international Tochtergesellschaften. Seit März 2008 unterhielt die Kaupthing Bank eine Niederlassung in Frankfurt am Main unter der Bezeichnung Kaupthing Edge. Weitere Niederlassung hatte die Kaupthing Bank in Großbritannien, Schweden, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Schweiz, Österreich, den USA und im Nahen Osten. Im Zuge der Finanzkrise geriet der isländische Finanzmarkt ins Trudeln und brachte den Inselstaat an den Rand des Staatsbankrotts. Die Isländische Krone musste innerhalb weniger Monaten einen Wertverlust von 35 Prozent hinnehmen. Die drei größten Banken Islands wurden unter Staatsaufsicht gestellt bzw. verstaatlicht. Am 9. Oktober stellte die Kaupthing Bank ihre Auszahlungen ein. Am gleichen Tag wurde die Bank verstaatlicht. Auf eigenen Wunsch hin wurde die Bank unter die Kontrolle der isländischen Finanzaufsichtsbehörde (FME) gestellt und damit der Kontrolle der Aktionäre entzogen. Am 31. Oktober 2008 hat die isländische Finanzaufsicht die formelle Entscheidung getroffen, dass die Bank bereits seit dem 9. Oktober die Kunden nicht mehr bedient hat. Diese Entscheidung ist Voraussetzung für den Einlagensicherungsfall, d. h. dafür, dass eine Entschädigung durch den isländischen Einlagensicherungsfonds zu erfolgen hat. Über diesen Fonds sind Einlagen bis zu einer Höhe von 20.887 € gesichert. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Forderung auf dem zur Verfügung gestellten Formular angemeldet wird. Frist für die Anmeldung wurde zunächst für den 30. Dezember 2008 gesetzt. Diese Frist wurde jedoch zwischenzeitlich verlängert. Dem Vernehmen nach werden auch Anträge bearbeitet, die nach diesem Zeitpunkt eingehen. Wichtig ist jedoch, dass das Formular in isländischer bzw. englischer Sprache ausgefüllt wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen die Geschädigten über das Bestehen der Ansprüche informiert werden, wobei natürlich nicht absehbar ist, wie lange die Prüfung dauern wird. Seitens des isländischen Einlagensicherungsfonds sollen Eingangsbestätigungen versandt werden. Aufgrund der großen Anzahl der Entschädigungsanträge ist man dort allerdings noch mit der Registrierung der Kundenforderungen beschäftigt, so dass die Zusendung der Bestätigungen bis dato noch nicht erfolgt ist und auch nicht absehbar ist, wie lange die Versendung noch andauern wird. Kaupthing Edge. Die Kaupthing Egde ist die deutsche Niederlassung der Konzernmutter mit Sitz in Frankfurt/ Main. Das Bankhaus warb vor allem mit hohen Zinsversprechungen etwa 30.800 Anleger. Seit dem 8. Oktober 2008 kann kein deutscher Kunde mehr über sein Geld verfügen. Am 9. Oktober 2009, also an dem Tag, an dem die Kaupthing Bank verstaatlicht wurde, verhängte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium, d. h. ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die Kaupthing Edge. Das Moratorium wurde damit begründet, dass ein überstürzter und ungeordneter Abzug der Einlagen verhindert werden sollte. Seit dem sind die Gelder der deutschen Anleger quasi eingefroren. Die Kaupthing Edge unterliegt als Tochter der Kaupthing Bank der isländischen Solvenzaufsicht, d. h. die Einlagen der Kunden sind nicht durch das deutsche Einlagensicherungssystem abgesichert. Vielmehr erfolgt die Entschädigung über die isländische Entschädigungseinrichtung. Zahlungen sind allerdings noch nicht erfolgt. Im November 2008 erteilte das Finanzministerium die Zusage, dass die deutschen Anleger voll entschädigt werden. Da bislang die Anleger noch nicht entschädigt wurden, hat die Bundesregierung der der isländischen Entschädigungseinrichtung einen Kredit H. v. 308 Mio. in angeboten. Der Kredit wurde bislang jedoch nicht abgerufen. Äußerungen des isländischen Präsidenten Olafur Ragnar, die Deutschen müssen verstehen, dass die Isländer alles verloren haben, sorgten für weiteren Wirbel. Streit um vorhandene Gelder. Zwischenzeitlich ist ein heftiger Streit, geprägt von gegenseitigen Schuldzuweisungen entbrannt, wie die Entschädigung erfolgen soll. Einerseits verfügt die Kaupthing Edge über so viel Vermögen, dass sie zumindest 275 Mio. Euro auszahlen könnte, ohne finanzielle Unterstützung von der isländischen Regierung in Anspruch nehmen zu müssen. Ein Betrag i. H. v. 55 Mio. Euro befindet sich bei der DZ-Bank. Das Abwicklungskomitee der Kaupthing Bank hat in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass es dabei um Geld handelt, dass den Kunden der Kaupthing Edge gehört und nicht der DZ-Bank. Die DZ-Bank ist dagegen der Ansicht, dass es sich um Geld der DZ-Bank handelt, da es aus einer direkten Geschäftsbeziehung zwischen der DZ-Bank und der Kaupthing Bank resultiert. Es entspräche demgemäß den Gepflogenheiten der Geschäftsbeziehung, dass das Geld zurückbehalten wird, wenn zu befürchten ist, dass ein Geschäftspartner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Des Weiteren halte die DZ-Bank noch Kundengelder zurück, die die Kunden am Tag des Moratoriumserlass an die Kaupthing Bank überweisen wollte. Aufgrund des Moratoriums wurde des Geld aber vor dem Zugriff durch die Kaupthing Bank geschützt. Das Geld soll, mit Zustimmung der Kaupthing, Bank ausgezahlt werden. Genaue Termine stehen noch aus. Tipps für Anleger: Soweit eine Forderungsanmeldung beim isländischen Einlagensicherungsfonds gestellt wurde, besteht insofern aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Sollte dies noch nicht erfolgt sein, sollte durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden, ob eine Nachmeldung noch möglich ist. Vorsorglich ist für den Fall, dass das Entschädigungsverfahren negativ verläuft, weiter zu prüfen, ob andere Personen oder Institutionen haftbar gemacht werden können. Um einen Ersatz für den Ausfall zu erhalten, kommen grundsätzlich möglicherweise bestehende Ansprüche im Insolvenzverfahren (sobald die Voraussetzungen vorliegen und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird), Ansprüche gegen den Anlagevermittler (sofern eine Falschberatung vorliegt) und Ansprüchen aus Staatshaftung gegen Island (soweit Fehler bei der Verstaatlichung der Bank bzw. bei Errichtung des Einlagensicherungsfonds gemacht wurden) in Betracht. Es sollte in Anbetracht der o. g. Unstimmigkeiten bei grundsätzlich eindeutiger Rechtslage daran gedacht werden, die Korrespondenz mit der Entschädigungseinrichtung bzw. anderen Institutionen einem spezialisierten Anwalt überlassen werden, da die Erfahrung gezeigt hat, dass anwaltlicher Druck, verbunden mit einer großen Anzahl an Mandaten, erfolgreicher ist, als alleiniges Handeln. Stand: 19.3.2009 |