Die Kosten |
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Die Aufnahme in die DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 € inkl. MwSt.* Diese deckt die Verwaltungskosten des DVS ab. Als Gegenleistung für diese Gebühr erhalten Sie eine professionelle Einschätzung Ihres Falles durch einen DVS-Vereinsanwalt. Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages in die DVS-Arbeitsgemeinschaft wird noch kein Auftrag erteilt, welcher ein Mandatsverhältnis mit einem Vereinsanwalt der Arbeitsgemeinschaft begründet. * ab 25. April 2008 |
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Ein kurzer Marktvergleich: Was kostet eine Mitgliedschaft bzw. was kostet die Erstbewertung eines Falles? |
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Deutscher Verbraucherschutz- ring e.V. (DVS) | 59,50 € |
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Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (BSZ) | 75,00 € |
| Verbraucherzentralen | bis zu 80,00 € |
| Bund der Kapitalanleger e.V. |
einmalig: 25,00 € Jahresgebühr: 65,00 € |
| Rechtsanwalt | bis zu 190,00 € |
| Beträge incl. MwSt./Stand:09/2008 |