|
|
|
| aktualisiert am 16.05.2012

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
  (26.11.2009)

Ähnlicher Name, gleiches Schicksal?

Was bedeutet das nun konkret?

Wenn Ihnen ein Kapitalanlagevermittler bei Abschluss Ihres Beteiligungsvertrages mit der Südwest-Finanzgruppe eine risikolose und lukrative Altersvorsorge versprochen hat, mit der Sie obendrauf noch Jahr für Jahr Steuern sparen können und keine Rede von einem Totalverlustrisiko oder etwaiger Nachschusspflichten war, dann raten wir Ihnen, prüfen zu lassen, ob Sie nicht die Möglichkeit zur Rückabwicklung Ihrer Südwestrenta-Beteiligung haben, um dem Risiko des Totalverlustes Ihrer Einlageleistungen zu entgehen.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlagevermittler geltend machen können, um sich das investiertes Geld von ihm zurückzuholen. Mehrere Gerichte haben bereits dafür gesorgt, dass Anleger gegenüber ihrem Berater oder Vermittler bzw. dessen Vertriebsfirma ihren Schadensersatzanspruch in Höhe der getätigten Einlageleistungen Erfolg versprechend durchsetzen konnten. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Anleger im Vorfeld der Anlageentscheidung falsch beraten worden sein müssen und der Vermittler insoweit seine Aufklärungspflichten verletzt hat

Hier kommen Sie direkt zu unserer Rubrik "Mitglied werden"
<< zurück  

zurück | drucken | nach oben | Schriftgröße: normalmittelgross