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| aktualisiert am 16.05.2012

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
  (07.04.2010)

Anleger der OWL AG werden weiter getäuscht
Menteny GmbH reagiert auf DVS-Informationsschreiben mit Falschmeldungen

Erfurt (7. April 2010).Hektisch reagierte man auf Seiten der Menteny GmbH, nachdem der DVS e.V. die Anleger der Ost West International Leasing OWL AG über ihre missliche Lage informierte. Als Antwort bemühte die Menteny GmbH aber einmal mehr die Täuschung. Falls die Anleger noch nicht die Internetseite der Menteny GmbH besucht haben, hier die aktuelle Stellungnahme der Menteny auf unsere Informationen und unser Anliegen, die Anleger schadlos zu halten:

„Die Ost West International Leasing OWL AG ist vor kurzem in eine GmbH umgewandelt […]. Da die OWL nunmehr keine Aktiengesellschaft mehr ist, ist de aktienrechtliche Qualifizierung der Eintragung/Austragung Ihrer Beteiligung bei dem Handelsregister entfallen. Des Weiteren ist eine Änderung von Eintragungen bei einer bereits erloschenen Gesellschaft nicht mehr möglich. Selbst wenn also eine Haftung wie von der DVS dargestellt bestanden hätte, so wäre dies nun erledigt.

Die Äußerung, eine Haftung hätte sich mit Umwandlung in eine GmbH erledigt, ist leider falsch. Und das Schlimmste: Dies dürfte den Verantwortlichen bei der Menteny GmbH sehr wohl bewusst und bestens bekannt sein, weil sie selbst mit ihren eigenen Vertragskonstrukten dafür gesorgt haben, dass die durch den DVS e.V. aufgedeckten Risiken für die Anleger weiter bestehen. 

Durch die Umwandlung in eine GmbH ändert sich daran nichts, da diese Umwandlung die  grundsätzliche Haftungsfrage der beteiligten Gesellschafter unberührt lässt. Die Verträge zwischen der OWL und den atypisch stillen Beteiligten bestehen weiterhin und zwar zu unveränderten Bedingungen. Dies geht bspw. aus dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17.12.2009 hervor, nach dessen Maßgabe die Umwandlung der OWL im Wege des Formwechsels in eine GmbH erfolgt ist. Darin heißt es: „Die bestehenden Stillen Beteiligungen an der Gesellschaft werden mit der GmbH zu gleichen Konditionen fortgeführt, wie sie bei der Akteingesellschaft bestanden.“

Wenn die Übertragung der Beteiligung auf die Menteny nicht im Handelsregister eingetragen wurde, besteht auch weiterhin die Möglichkeit der Haftung der Anleger im Falle einer Insolvenz der OWL. Die Eintragung der Übertragung der Beteiligung im Handelsregister hat auch keinen aktienrechtlichen Hintergrund, der nach der Umwandlung nun einfach entfallen ist. Mit dieser Behauptung will die Menteny GmbH von dem eigentlichen Problem ablenken, einem Problem, für das sie mitverantwortlich ist. Die Eintragung der Übertragung im Handelsregister war nämlich aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit der Verträge der atypisch stillen Beteiligten mit der Menteny. Aus den uns bisher vorliegenden Informationen ist kein Anleger, der auf das Kaufangebot der Menteny eingegangen ist, über eine Umschreibung im Handelsregister benachrichtigt worden.

Entgegen den Angaben der Menteny bestehen damit weitere Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Anleger. In den Verträgen hat die Menteny einige Fallstricke eingebaut, in denen sich die Anleger nun verfangen. Uns liegen weitere brisante Informationen vor, die für die dargestellten Haftungsfragen Relevanz haben. Im Ergebnis stellt sich die Situation nach unserer Prüfung so dar, dass die Anleger weiter als Gesellschafter haften, im Gegenzug aber auf die Geltendmachung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche gegen die OWL verzichten.  

Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Aber genau dies könnte die wahre Intention der Menteny und ihrer an der Konstruktion beteiligten Partner sein. Das verschlägt selbst der Geschäftsführerin des DVS, Frau Claudia Lunderstedt-Georgi die Sprache. Der Anleger würde dabei ein zweites Mal über den Tisch gezogen werden. 

Dies weiß man offensichtlich auch im Hause der Menteny GmbH. Entsprechend dünn fällt die Stellungnahme aus. Kein Wort zu den Hauptvorwürfen, keine Erläuterungen zu den Fakten, keine Stellungnahme zu etwaigen Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung. Die Menteny weist lediglich auf die im Nachgang unseres Schreibens erfolgte Umwandlung der Rechtsform hin und nutzt diesen Hinweis, um den DVS e.V. zu diffamieren. 

Doch eines können sich die Menteny GmbH und die OWL AG bereits jetzt notieren. Sie können Namen und Rechtsformen ändern, so oft sie wollen. Solange die Probleme der Anleger nicht gelöst werden, bleibt die Arbeitsgemeinschaft OWL aktiv und schützt die Anleger. Wir möchten uns an dieser Stelle für den regen Zuspruch bedanken und freuen uns über die wachsende Zahl unserer Mitstreiter.

 

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