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Erfurt/Berlin, 23. August 2010. „Wir fordern die BaFin auf, im Interesse der Kapitalanleger schnellstmöglich den Entschädigungsfall bei der Noa Bank festzustellen. Denn nur so können die Sparer auch bald an ihr Geld kommen“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit einem sogenannten Moratorium am Donnerstag (18. August) ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot über die Noa Bank verhängt. Die Bank wurde für den Verkehr mit der Kundschaft geschlossen. Kunden können deshalb derzeit nicht an ihre Konten. „Wir befürchten, dass die Sparer nicht nur mehrere Wochen, sondern möglicherweise mehrere Monate auf ihr Geld warten müssen“, so die DVS-Geschäftsführerin weiter. Die BaFin kann sich sechs Wochen Zeit lassen, um den Entschädigungsfall festzustellen. Erst dann können die Anleger ihre Forderung bei der gesetzlichen Einlagensicherungeinrichtung geltend machen. Die Noa Bank gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Erst wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Anleger entschädigt werden können. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch ist pro Einleger jedoch auf 50.000 Euro beschränkt. „Da auch die Entschädigungseinrichtung sich wieder Zeit lassen kann, befürchten wir, dass die Sparer dann weitere Wochen bzw. Monate nicht an ihre Einlage herankommen werden. Es ist deshalb für die Anleger sehr wichtig, dass die BaFin schnell den Entschädigungsfall feststellt“, betont Lunderstedt-Georgi. „Wir hoffen nicht, dass die Anleger Monate oder gar jahrelang hingehalten werden sollen. Wir müssen dies ja leider im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH erleben. Seit nahezu fünf Jahren warten die Phoenix-Anleger auf die Gesamtentschädigung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)“, erklärt die DVS-Geschäftsführerin.
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